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Hausordnung

  1. Allgemeine Richtlinien
  2. In der Früh öffnen wir um 07:30 Uhr.

    Wir gehen nicht in den Volksschulbereich.

    Die Schülerinnen und Schüler sind pünktlich zu Unterrichtsbeginn (07:45 Uhr) in den Klassen.

    Nach dem Unterricht verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgelände.

  3. Verhalten in der Schule
  4. Von November bis April und bei Regenwetter müssen die Schülerinnen und Schüler Hausschuhe tragen.

    Vor den Ferien müssen die Bankfächer ausgeräumt werden.

    Turnsachen müssen aus hygienischen Gründen immer mit nach Hause genommen werden.

    Die Turnsachen bitte immer waschen!

  5. Pflichten der Schülerinnen und Schüler
  6. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich kollegial und fair verhalten. Für Schlagen und Schimpfen gibt es hier keinen Platz!

    Die Schülerinnen und Schüler müssen die notwendigen Unterrichtsmittel (auch Turnsachen und Arbeitsmaterialien für Werken) mitbringen.

    Jedes Kind hat ein Elternheft. Die Eltern kontrollieren das Elternheft jeden Tag.

  7. Verluste, Beschädigungen und Beschmutzungen
  8. Bei absichtlicher Beschädigung von Dingen muss die verantwortliche Person den Schaden bezahlen.

    Wertgegenstände (Handys, Computer, …) und Geld nicht in der Klasse lassen. Diese Dinge gehören in den zugesperrten Spind. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.

    Beschmutzungen (z.B. durch Straßenschuhe oder „Anmalen“ oder „Beschmieren“ von Tischen und Wänden) reinigen die Schülerinnen und Schüler selbst.

  9. Mobiltelefone – Kameras – Music Player
  10. Mobiltelefone müssen während des Unterrichts ausgeschaltet sein. Sie liegen ausgeschaltet im Spind. Die Spinde sind zugesperrt!

    Fotos und/oder Videos von anderen Personen dürfen im Schulgelände oder bei Schulveranstaltungen von Schülerinnen und Schülern nicht gemacht werden!

  11. Schulfremde Personen
  12. Schulfremde Personen sind Eltern, Geschwister, Verwandte, Freunde, … .

    Diese Personen müssen sich in der Direktion anmelden.

    Ohne Erlaubnis dürfen schulfremde Personen nicht im Schulgebäude (oder im Schulhof) sein.

  13. Nikotin und Alkohol
  14. Am ganzen Schulgelände gilt Rauch- und Alkoholverbot.

  15. Entschuldigungen
  16. Bei Krankheit oder Fehlen vom Unterricht müssen die Eltern in der Schule anrufen und ihre Kinder telefonisch entschuldigen.

    Wenn die Schülerinnen und Schüler wieder gesund sind, bringen sie eine ausgefüllte Entschuldigung am 1. Tag in die Schule mit. Dafür hat jedes Kind ein Formular im Elternheft.

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