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Erstsprachenunterricht

Für Kinder mit anderen Erstsprachen als Deutsch bzw. Kinder, die zweisprachig aufwachsen, gibt es an unserer Schule den Erstsprachenunterricht (= muttersprachlicher Unterricht). Dieser ist Teil des österreichischen Regelschulwesens und stellt ein wichtiges pädagogisches Angebot zur Förderung der Kompetenzen in der Zweitsprache und zur Stärkung der Persönlichkeits- und Identitätsbildung der Kinder und Jugendlichen dar. Als wichtiger Bestandteil einer umfassenden sprachlichen Bildung trägt der Erstsprachenunterricht zur Chancengerechtigkeit des österreichischen Bildungssystems bei. Er wird an Volksschulen als unverbindliche Übung und an den anderen Schularten als Freigegenstand oder ebenfalls als unverbindliche Übung angeboten. Im Schuljahr 2022/23 werden 15 Sprachen im Rahmen des Erstsprachenunterrichts unterrichtet:

An welchen Schulen in Graz unsere Lehrerinnen den Erstsprachenunterricht erteilen, entnehmen Sie bitte der Liste der Standorte.

Der Unterricht, zu welchem Schülerinnen und Schüler aus ganz Graz und Graz-Umgebung kommen, wird nachmittags zum Großteil in den Räumlichkeiten unserer Schule abgehalten. Jeder ESU-Klassenraum ist mit einem Sprachen-Türschildchen ausgewiesen, sodass sich alle Schülerinnen und Schüler gut zurechtfinden (ESU-Raumliste) Erfahrene ESU-Lehrkräfte (ESU-LehrerInnenliste) unterrichten seit vielen Jahren, sind in ihrem Fach pädagogisch bestens qualifiziert und bemühen sich, den Kindern ihr Wissen zu übermitteln.

Die Anmeldung zum Erstsprachenunterricht erfolgt im Zuge der Anmeldungsaktion ausnahmslos an den Direktionen aller Grazer Schulen im April-Mai jedes Schuljahres. Die Formulare bekommt man vom jeweiligen Klassenvorstand, ESU-Lehrer oder es besteht auch die Möglichkeit zum Downloaden unter:

Anmeldeformular ESU

Anmeldeformulare Schule Mehrsprachig

Die Anmeldung gilt verpflichtend für das ganze Schuljahr. Eine „Abmeldung“ gibt es in diesem Sinne nicht, Eltern tragen die Verantwortung, dass ihr Kind den ESU - Unterricht das ganze Schuljahr besucht. Es gibt eine entsprechende Eintragung in die Semesternachricht und im Jahreszeugnis.

Die Lernunterlagen erhalten die Schülerinnen und Schüler von ihrer ESU-Lehrerin. Für die restliche Ausstattung (Hefte, Schreibutensilien, etc..) sorgen die Eltern.

Weitere hilfreiche Informationen zum ESU-Unterricht erhalten Sie unter:

  1. Bildungsdirektion Steiermark – Mehrsprachigkeit und Erstsprachenunterricht

    Zuständigkeit: SQM Sabine Haucinger, BEd Elisabeth Tassoti

  2. Schule mehrsprachig